Teilnahme­bedingungen

Beim Europäischen Wettbewerb geht es um eine eigen­ständige und kreative Auseinander­setzung mit europäischen Themen. Der Europabezug der Arbeiten ist daher – neben den formalen Qualitäts­kriterien und der individuellen Lern­leistung – ein entschei­dendes Bewertungs­kriterium. Bei rein gestalterischen Arbeiten sollte der Europabezug altersgemäß schriftlich erläutert werden (s. Online-Schüler­anmeldung im Feld: Europabezug).

Die erste Jurierung des Europäischen Wettbewerbs nehmen die betreuenden Lehrkräfte an den Schulen vor. Es werden bitte nur die Arbeiten auf Landesebene eingereicht, die berechtigte Aussicht auf Erfolg haben (in der Regel maximal ein Drittel der erstellten Arbeiten). Die Landesjury und die Bundesjury tagen im Februar und März.

Achtung: Bitte beachten Sie zusätzlich zu den bundes­weiten Ausschreibungs­unterlagen die Spezifikationen für Einreichungen in Baden-Württemberg.

Die Anmeldung und Einreichung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt online. Nähere Infos & Links finden Sie unter der Rubrik “Online-Anmeldung”.

Alle Wettbewerbsbeiträge werden in Baden-Württemberg ausschließlich digital hochgeladen. Im Falle einer Bundespreisnominierung werden Sie von der Landesstelle informiert und gebeten die bildnerischen Arbeiten innerhalb von einer Woche postalisch an das Europa Zentrum einzusenden.

Alle anderen online eingereichten Wettbewerbsbeiträge sind bitte im Original bis zur Preisverleihung von der betreuenden Lehrkraft aufzubewahren.

Teilnahme­berechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller Schularten in Deutschland sowie deutscher Schulen im Ausland.

Ältere dürfen nicht die Aufgaben aus Modulen bearbeiten, die für niedrigere Klassen vorgesehen sind, Jüngere jedoch die für höhere.

Zu den meisten Themen sind Einzel- und Gruppenarbeiten (mit max. 4 Mitgliedern) zugelassen. Ausschließlich die Sonderaufgabe kann auch mit größeren Gruppen bearbeitet werden. In diesem Fall meldet bitte nur eine Person stell­ver­tretend die ganze Gruppe an, nennt die Anzahl aller Beteiligten und einen Gruppen­namen. Es kann eine Liste aller Gruppenmitglieder beigefügt werden.

Die Themen können in beliebiger Art und Weise bearbeitet werden. Dabei müssen jedoch zwingend folgende formale Vorgaben eingehalten werden:

Schriftliche Arbeiten dürfen 10 Seiten (1,5-zeilig, 12pt) nicht überschreiten. Deckblatt, Inhalts- und Literatur­verzeichnis sowie ggf. beigefügte Dokumen­tationen (Statistiken, Bilder) zählen hierbei nicht mit. Bitte den Beitrag möglichst als Datei im PDF-Format hochladen. Präsen­tationen dürfen max. 20 Folien beinhalten.

Bildnerische Arbeiten bitte als Foto mit Angaben zu Größe, Material und Technik des Originals hochladen! Bei rein gestalter­ischen Arbeiten sollte der europäische Bezug unbedingt alters­gerecht erläutert werden.

Multimediale Arbeiten müssen unter Windows lauffähig sein. Hochgeladen werden Präsentationen, MP3-, MP4- und MOV-Dateien mit einer maximalen Größe von 500 MB. Eine Beschreibung des Inhalts und/oder ein Drehbuch können beiliegen. Filme, Audiodateien etc. dürfen 5 Minuten nicht überschreiten, Präsen­tationen höchstens 20 Folien umfassen.

Zum Wettbewerb sind nur Arbeiten zugelassen, für die die erforderlichen Einverständnis­erklärungen vorliegen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Einverständnis­erklärungen gegeben werden. Für die Teilnahme auf Bundes­ebene ist auch die Veröffent­lichung des Wett­bewerbs­beitrags zu ermöglichen (mit oder ohne Namensnennung).

Die neue Teilnehmer­verwaltung garantiert einen verantwortungs­vollen und sicheren Umgang mit den personen­bezogenen Daten unserer Teilnehmenden – deshalb ist es bei Schülerinnen und Schülern, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erforderlich, dass Erziehungs­berechtigte diese Einverständnis­erklärungen abgeben. Detaillierte Informationen stellt die Datenschutzerklärung (siehe Bundesgeschäftsstelle) zusammen.