Europäischer Wettbewerb: Teilnahmebedingungen

Beim Europäischen Wettbewerb geht es um eine eigenständige und kreative Auseinandersetzung mit europäischen Themen. Der Europabezug der Arbeiten ist daher – neben den formalen Qualitätskriterien und der individuellen Lernleistung – ein entscheidendes Bewertungskriterium. Bei rein gestalterischen Arbeiten sollte der Europabezug altersgemäß schriftlich erläutert werden (s. Online-Schüleranmeldung im Feld: Europabezug).

Die erste Jurierung des Europäischen Wettbewerbs nehmen die betreuenden Lehrkräfte an den Schulen vor. Es werden bitte nur die Arbeiten auf Landesebene eingereicht, die berechtigte Aussicht auf Erfolg haben (in der Regel maximal ein Drittel der erstellten Arbeiten). Die Landesjury und die Bundesjury tagen im Februar und März.

Achtung: Bitte beachten Sie zusätzlich zu den bundesweiten Ausschreibungsunterlagen die Spezifikationen für Einreichungen in Baden-Württemberg. Diese finden Sie u.a. hier.

Die Anmeldung für den Europäischen Wettbewerb erfolgt online. Nähere Infos & Links finden Sie unter der Rubrik “Online-Anmeldung”.

Ein Anspruch auf Rückgabe von eingereichten Arbeiten besteht nicht. Wir empfehlen daher, die Arbeiten vor der Einsendung zu dokumentieren. In der Regel erfolgt die Rückgabe der Arbeiten über die Landesstelle des Europäischen Wettbewerbs.

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller Schularten in Deutschland sowie deutscher Schulen im Ausland.

Ältere dürfen nicht die Aufgaben aus Modulen bearbeiten, die für tiefere Klassen vorgesehen sind, Jüngere jedoch die für höhere.

Zu den meisten Themen sind Einzel- und Gruppenarbeiten (mit max. 4 Mitgliedern) zu-gelassen. Ausschließlich die Sonderaufgabe kann auch mit größeren Gruppen bearbeitet werden. In diesem Fall meldet bitte nur eine Person stellvertretend die ganze Gruppe an, nennt die Anzahl aller Beteiligten und einen Gruppennamen.

Die Themen können in beliebiger Art und Weise bearbeitet werden. Dabei müssen jedoch zwingend folgende formale Vorgaben eingehalten werden:

Schriftliche Arbeiten dürfen 10 Seiten (1,5-zeilig, 12pt) nicht überschreiten. Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie ggf. beigefügte Dokumentationen (Statistiken, Bilder) zählen hierbei nicht mit. Bitte den Beitrag möglichst als Datei im PDF-Format hochladen.

Bildnerische Arbeiten mit einem Format bis zu 60×80 cm (einschl. Passepartout) müssen digital hochgeladen UND postalisch eingereicht werden. Größere, plastische Arbeiten und Leinwände bitte nur als Foto mit Angaben zu Größe und Technik des Originals hochladen! Bei rein gestalterischen Arbeiten sollte der europäische Bezug unbedingt altersgerecht erläutert werden.

Multimediale Arbeiten müssen unter Windows lauffähig sein. Hochgeladen werden Präsentationen, MP3-, MP4- und MOV-Dateien mit einer maximalen Größe von 500 MB. Eine Beschreibung des Inhalts und/oder ein Drehbuch müssen beiliegen. Filme, Audiodateien etc. dürfen 5 Minuten nicht überschreiten, Präsentationen höchstens 20 Folien umfassen.

Zum Wettbewerb sind nur Arbeiten zugelassen, für die die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Einverständniserklärungen gegeben werden. Arbeiten, bei denen das Einverständnis zu Verwendung sowie Veröffentlichung von Name und Beitrag nicht vorliegen, werden von vorne herein von der Bundesjury ausgeschlossen.

Die neue Teilnehmerverwaltung garantiert einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit den personenbezogenen Daten unserer Teilnehmenden – deshalb ist es bei Schülerinnen und Schülern, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erforderlich, dass Erziehungsberechtigte diese Einverständniserklärungen abgeben. Detaillierte Informationen stellt die Datenschutzerklärung (s. Bundesgeschäftsstelle) zusammen.