Rechtsstaatlichkeit in der EU

Am vergangenen Sonntag, 31. Januar 2021, fand zwischen 11:00-12:30 Uhr ein Gespräch zwischen Nikos Andreadis (Kontrapunkt Tübingen) und Prof. Dr. Martin Nettesheim (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht, Universität Tübingen) im digitalen Format statt zu dem aktuellen Thema: “Rechtsstaatlichkeit in der EU.”
Es war eine gemeinsame Veranstaltung der Europa-Union Deutschland, Kreisverband Tübingen, Kontrapunkt Tübingen und dem Europa Zentrum Baden-Württemberg.
Deutschland, so Professor Nettesheim auf die erste Frage des Moderators, befinde sich rechtsstaatlich in guter Verfassung, müsse deshalb jedoch nicht “der Nabel der Welt” sein. Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union verankert die Rechtsstaatlichkeit als einer der Werte, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Dennoch gibt es über diese verschiedene Auffassungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Foto: EZBW, dargestellt Prof. Dr. Nettesheim im Gespräch