Planungen für Steuern auf politische Bildung sind vom Tisch

Die ursprünglich geplante Neufassung des § 4 Nr 22 Umsatzsteuergesetzes, nach der Weiterbildung zukünftig nur noch dann steuerfrei sein sollte, wenn sie der beruflichen Bildung dient, ist durch Intervention verschiedener Akteure vom Tisch. Damit bleiben auch die Veranstaltungen des Europa Zentrums Baden-Württemberg weiterhin umsatzsteuerbefreit.