— Teilnahmebedingungen 2012

Teilnahmebedingungen in 2012

■ Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller Schularten in Deutschland sowie Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Ausland.

■ Zu allen Themen sind Einzel- und Gruppenarbeiten (maximal vier Mitglieder) zugelassen.

■ Die Themen können in beliebiger Art und Weise bearbeitet werden.

■ Mögliche Darstellungsformen, die auch miteinander kombiniert werden können, sind:
Artikel, Aufführung, Aufsatz, Ausstellung, Bildtafel(-n), Bildfolge, Bilderbuch, Bildgeschichte, Broschüre, Collage, Drehbuch, Druck, Essay, Flyer, Foto, Grafik, Interview, Malerei, Modelle, Montage, Plakat, Präsentation, Rede, Reportage, Skizzen, Spiel, Storyboard, Tagebuch, Video, Wandzeitung, Zeichnung.
Schriftliche Arbeiten dürfen 10 Seiten (1,5-zeilig, 12pt) nicht überschreiten. Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie ggf. beigefügte Dokumentationen (Statistiken, Bilder) zählen hierbei nicht mit.
Bildnerische Arbeiten dürfen ein Format von 60×80 cm (einschl. Passepartout) nicht überschreiten. Größere oder plastische Arbeiten bitte als Fotografi e mit Angaben zu Größe und Technik des Originals einreichen. Mediale Arbeiten auf CD/DVD müssen als Präsentation unter Windows lauffähig sein (Power-Point, HTML, Media-Player, Flash als Selbstläufer gespeichert, PDF, Videos nur in MPEG4 oder AVI). Darüber hinaus benötigte Software muss mitgeliefert werden. Ein Ausdruck des Inhalts/Drehbuchs muss beiliegen. Filme sollten 5 Minuten nicht überschreiten, PPP höchstens 20 Folien umfassen.

■ Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen, die rein gestalterische Arbeiten erstellen, müssen den europäischen Bezug auf dem Formblatt 1 (für Schüler/-innen) kurz schriftlich erläutern.

■ Das geistige Eigentum anderer verlangt Achtung und Respekt. Wenn sich Teilnehmer/-innen in schriftlichen oder gestalterischen Arbeiten auf Ergebnisse der Literatur oder der Kunst beziehen und die Resultate nicht selbst hervorgebracht haben (Texte, Bilder, Graphiken, Zeichnungen, Karten, Musik, etc.), müssen Quellen und Hilfsmittel für Dritte nachvollziehbar angegeben werden. Inhaltliche und wörtliche Übernahmen aus anderen Werken (auch aus dem Internet!) müssen in einer Arbeit kenntlich gemacht werden. Ein einfacher Verweis auf eine Suchmaschine oder auf ein Internetlexikon reicht als Quellenangabe nicht aus! Bei Internetseiten genaue URL und Datum des Abrufs angeben.

NEU: Die Wettbewerbsteilnehmer/-innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten erklären sich mit ihrer Unterschrift auf dem Formblatt 1 einverstanden, dass ihre Daten gespeichert werden und ggf. im Rahmen der Präsentation der Wettbewerbsergebnisse einsehbar sind. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Teilnehmerdaten erfolgt nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Arbeiten, die nicht mit einem unterschriebenen Formblatt versehen sind, werden nicht zur Jurierung zugelassen.

■ Mit der Teilnahme werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.