EU unterstützt EU-Staaten bei der Vergabe von Garantien und Zuschüssen wegen Corona

Die Europäische Kommission hat infolge des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie einen “Befristeten Rahmen” angenommen, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, einen weiten Spielraum in den Beihilfevorschriften für gezielte Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft zu nutzen. Der Befristete Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Unternehmen aller Art mit direkten Zuschüssen, Vorschüssen, vergünstigten Darlehen und Garantien mit ausreichend Liquidität zu versorgen, um die Wirtschaftstätigkeit während und nach der COVID-19-Pandemie aufrecht zu erhalten. (Quelle: Europäische Kommission)

Weitere Informationen auf den Seiten der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/germany/news/20200320-coronakrise-staatliche-beihilfen_de