Debatte über Grundrechte und Verfassung in Ungarn

Grundrechtspolitik in Ungarn – Verfassungsfragen in der Diskussion

Wenige Monate nach dem Amtsantritt der neuen ungarischen Regierung 2010 kündigte Ministerpräsident Viktor Orbán eine neue Verfassung an, die vom ungarischen Parlament mit großer Mehrheit verabschiedet wurde und am 1. Januar 2012 in Kraft trat.
Deutliche Kritik kam von Seiten der EU: Die neue ungarische Verfassung sei nicht mit den EU-Standards konform. Nicht nur die Grundrechte eines Nationalstaates stünden mit der neuen Verfassung Ungarns zur Debatte, sondern auch das Verhältnis der EU zu ihren Mitgliedstaaten sei generell zu hinterfragen.
Dr. Gergely Gulyas, Fidesz-Fraktionsvize und Mitautor der ungarischen Verfassung, diskutierte diese Themen mit Prof. Dr. Jan Bergmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und Vorstandsvorsitzender des Europa Zentrums Baden-Württemberg am 20. April bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Reinhold-Maier-Stiftung und des Ungarischen Kulturinstituts Stuttgart mit organisatorischer Unterstützung durch das Europa Zentrum. – Rund 80 interessierte Bürgerinnen und Bürger diskutierten mit.

Weitere Informationen unter www.europa-zentrum.de/grundrechte-verfassung-in-ungarn.