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Europa Zentrum

EZBW-Info 09/11/05-01

Der “Vertrag von Lissabon” und seine Auswirkungen auf die Grundlagen der Europäischen Union

Der am 13. Dezember 2007 von den 27 EU-Staats- und Regierungschefs unterzeichnete EU-Reformvertrag, der “Vertrag von Lissabon”, tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft und enthält wichtige institutionelle und inhaltliche Neuerungen für die bestehenden Grundlagenverträge der EU, die vom 1.12.2009 ab in “Vertrag über die Europäische Union” und “Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union” umbenannt werden. Ein einziges Dokument – wie ihn die geplante, aber abgelehnte EU-Verfassung vorsah – wird es ebenso wie vertraglich festgelegte Symbole (Flagge, Hymne) nicht geben.

Hier aufgelistet sind weitere Neuerungen des „Vertrags von Lissabon“ an den bestehenden EU-Grundlagenverträgen im Einzelnen:

Die oben genannten Neuerungen wurden zwar zwischen den EU-Staats- und Regierungschefs ausgehandelt, abschließend vereinbart und unterzeichnet, allerdings kann der Vertrag erst in Kraft treten, wenn alle 27 EU-Staaten ihn ratifizieren.
Der Prozess der Ratifikation richtete sich nach den jeweiligen Verfassungen der einzelnen EU-Staaten. Er lief in den EU-Mitgliedsländern daher sehr unterschiedlich ab. In manchen Staaten reichte eine Zustimmung des Parlaments (in Deutschland: Bundestag und Bundesrat, anschl. Unterzeichnung des deutschen Ratifizierungsgesetzes und Ausfertigung durch den Bundespräsidenten). Der Bundestag stimmte mit 514 Ja-Stimmen, 58 Neinstimmen und 1 Enthaltung dem Vertrag zu. Die Abstimmung im Bundesrat am 23.5.2008 verlief ebenfalls positiv (15 Ja-Stimmen und eine Enthaltung Berlins). Der Bundespräsident, Horst Köhler, hat – nachdem der deutsche Gesetzgeber die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 30. Juni 2009 erfüllt hat – den Vertrag unterzeichnet, so dass in Deutschland alle Hürden genommen sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte entschieden, dass der Vertrag von Lissabon grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass aber in den deutschen Begleitgesetzen noch genauer die Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat geregelt werden müssen.
In Irland wurde der Vertrag in einem Referendum zunächst abgelehnt. Der negative Ausgang dieses Referendums am 12. Juni 2008 hat bewirkt, dass der Europäische Rat bei seinem Treffen am 18./19. Juni 2009 Klarstellungen verabschiedete, die einige der irischen Bedenken gegen den Vertrag entkräften sollten (bzgl. Neutralität Irlands und der Beibehaltung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen). Durch diese Klarstellungen ließ die irische Regierung am 2.10.2009 ein zweites Referendum abhalten, in dem sich das irische Volk für den Vertrag von Lissabon aussprach und die irische Präsidentin Mary McAleese die Ratifizierungsurkunde schließlich am 16.10.2009 unterzeichnete. Auch der polnische Präsident Lech Kaczinski hat nach längerem Zögern seine Unterschrift wenige Tage vor der irischen Präsidentin gegeben. In Tschechien unterzeichnete nach den positiven Voten des tschechischen Abgeordnetenhauses und des Senats (letzterer stimmte am 6.5.2009 dafür) auch Präsident Vaclav Klaus nach langem Zögern und nach dem Versprechen der anderen 26 Staats- und Regierungschefs, Tschechien bei der Frage der Gültigkeit der EU-Grundrechtecharta in Tschechien entgegen zu kommen am 3. November 2009 den Vertrag.
Da somit alle 27 EU-Staaten den Vertrag ratifiziert haben, tritt er zum 1.12.2009 in Kraft.

Weil das Europäische Parlament im Sommer 2009 noch nach altem Verfahren gewählt wurde, hat es derzeit 736 Parlamentarier. Nach den Vorgaben des Vertrags von Lissabon bekommen einige Länder aber mehr Abgeordnete als bisher, die aus diesen Ländern nachrücken. Lediglich Deutschland müsste laut Lissabon von seinen 99 Abgeordenten um 3 auf 96 reduzieren. Da einmal gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments aber ihr Mandat nicht entzogen werden kann, wird es ab 1.12.2009 bis zur nächsten Wahl des Europäischen Parlaments übergangsweise 754 Abgeordnete im Europäischen Parlament geben.

Weitere Informationen sind in folgender Publikation gesammelt:
Florian H. Setzen (Hrsg.), Der neue Vertrag für Europa – Änderungen der EU-Rechtsgrundlage durch den „Vertrag von Lissabon“ und Bewertung aus baden-württembergischer Sicht, Europapolitische Schriften des Europa Zentrums Baden-Württemberg – Bd. 1, Dezember 2007 – ISBN 978-3-9812037-0-7

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